Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme und der Leistungsempfängerin
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für vertragliche Beziehungen zwischen der Hebamme und den Kund:innen angebotener Hebammendienstleistungen (Beratung und Vorgespräch, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, Schwangerenvorsorge, Wochenbettbetreuung und Beratung bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings), angebotener Kursdienstleistungen und Wahldienstleistungen – im Folgenden „Leistungsempfänger“ genannt. Die vertragliche Vereinbarung erfolgt hierbei schriftlich oder in Textform.
§ 2 Rechtsverhältnis
Im Rahmen der Aufnahme weist der Leistungsempfänger, wenn Leistungen über eine bestehende Krankenversicherung abgerechnet werden sollen, sein Versicherungsverhältnis über die Vorlage der gültigen Gesundheitskarte nach. Die Hebamme ist berechtigt, den amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung einzusehen und gegebenenfalls zu kopieren.
§ 3 Hebammenleistungen und Behandlungsvertrag
Für die angebotenen Hebammenleistungen gelten die in einem Behandlungsvertrag festgelegten gesonderten Geschäftsbedingungen: Beratung, Vorgespräch, Schwangerenvorsorge, Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung nach der Geburt (auch Hausbesuche) und Beratung bei Still-und Ernährungsproblemen des Säuglings. Der Behandlungsvertrag wird dem Leistungsempfänger mindestens 24 Stunden vor dem ersten Vorgespräch ausgehändigt. Dieses Datum wird auf der letzten Seite des Behandlungsvertrages vermerkt. Beim Vorgespräch erfolgt eine Aufklärung der Hebamme über die vertraglich festgehaltenen Bestimmungen. Zudem hat der Leistungsempfänger die Möglichkeit, Fragen und Missverständnisse zu klären. Mit der Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Leistungsempfänger alle Regelungen verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben. Bei weiteren Fragen steht die Hebamme jederzeit zur Verfügung. Für die sonstigen Leistungen der Hebamme gelten die in § 4 und § 5 nachstehenden Regelungen.
§ 4 Kursdienstleistungen
(1) Kurse der Hebamme können persönlich im Kontakt mit der Hebamme oder schriftlich per Anmeldeformular über die Website „https://kuebler.hebamio.de/“ gebucht werden. Wird die Buchung über die Website der Hebamme durch die Hebamme oder über das Internet durch den Leistungsempfänger selbst vorgenommen gilt der Kurs mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung als verbindlich gebucht. Die Partnergebühr eines Geburtsvorbereitungskurses wird von der Krankenkasse nicht automatisch übernommen und muss privat entrichtet werden. Die Höhe des aktuellen Partneranteils können Sie der Kursbeschreibung entnehmen.
(2) Privatversicherte Frauen tragen die Kursgebühren selbst. Auch die Gebühren für versäumte Kursstunden sind daher von der Teilnehmerin selbst zu tragen. Nach dem Kurs stellt die Hebamme der Teilnehmenden eine Rechnung über die Kursgebühren. Diese Rechnung kann, je nach privater Krankenversicherung, bei dieser eingereicht werden. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab, ob Ihre private Krankenversicherung die Kursgebühren übernimmt. Es gelten die Abrechnungssätze der geltenden Privat-Gebührenordnung für Hebammen des Landes Baden-Württemberg (vgl. Kursbeschreibung). Der Partnerbeitrag im Rahmen des Geburtsvorbereitungskurses ist von der Teilnehmerin ebenfalls selbst zu tragen.
(3) Der Partneranteil (Höhe siehe Kursbeschreibung) muss spätestens vier Wochen vor Kursbeginn per Überweisung auf folgendes Konto eingehen:
Tabea Kübler
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE50 6045 0050 1000 2093 12
BIC: SOLADES1LBG
Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie eine Zahlungsbestätigung!
(4) Die verbindliche Kursbuchung kann bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen kostenfrei widerrufen werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Erfolgt der Rücktritt / Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
(5) Kursrelevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beschwerden sind der Kursleiterin vor Beginn des Kurses unverzüglich mitzuteilen.
(6) Die Hebamme behält sich eine Kursabsage bis zu 10 Tage vor Beginn des Kurses vor, wenn die zumutbare Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen des Kursortes und Änderungen der Kursleitung sofern die Interessen des Leistungsempfängers im zumutbaren und nicht unangemessen benachteiligenden Umfang berührt werden. Die Hebamme ist außerdem berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zeitlich zu verlegen. Dazu werden die Teilnehmenden schriftlich, per E-Mail oder fernmündlich in Kenntnis gesetzt. Kommt es zu einem Kursausfall durch die Hebamme, wird ein Ersatztermin angeboten. Dieser kann auch an einem anderen Wochentag oder zu einer anderen Zeit stattfinden. Ist kein Ersatztermin durch die Hebamme möglich, wird die Gebühr der entfallenden Stunden zurückerstattet.
(7) Von der Kursteilnehmerin verursachte Fehlstunden können nicht nachgeholt und nicht erstattet werden.
(8) Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich. Das Nachholen von versäumten Kursterminen ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
(9) Erneute Rechnungsstellungen oder Mahnungen bei nicht fristgerechter Zahlung werden pro Rechnung, bzw. Mahnung mit EUR 5,- Verwaltungsgebühr belegt.
§ 5 Wahlleistungen
(1) Zwischen der Hebamme und dem Leistungsempfänger können die folgenden gesondert berechenbaren Wahlleistungen (IGEL) vereinbart werden: Taping, Schwangerenmassage, Babymassage, sonstige Beratungssthemen. Wahlleistungen sind neben den Kursdienstleistungen der Hebamme Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind. Die Beratung wird seitens der Hebamme professionell, herstellerunabhängig und fachkundig vorgenommen. Die Kundin wird die Hebamme auf gesundheitliche Einschränkungen und Diagnosen hinweisen, die eine Beratung oder Behandlung beeinträchtigen, erschweren oder verhindern oder Dritte schädigen können. Bitte weisen Sie lieber auf zu viel als auf zu wenig hin.
§ 6 Abrechnung der Leistungen
(1) Sofern eine Kostenübernahme durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger vorgesehen ist (z.B. bei gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern), rechnet die Hebamme auf der Basis der aktuellen Hebammen-Vergütungsvereinbarung (Anlage zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V) in der jeweils gültigen Fassung direkt mit dem Kostenträger ab. In direkt abrechenbaren Geburtsvorbereitungs- oder Rückbildungskursen werden dem Leistungsempfänger versäumte Kursstunden nach der jeweiligen aktuellen Privat-Gebührenordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg (aktuell EUR 14,33 / Kursstunde) zzgl. EUR 5,-- Bearbeitungsgebühr pro Rechnung, bzw. pro Mahnung berechnet. Die Hebamme ist berechtigt, Nachforderungen wegen rückwirkender Erhöhungen gegenüber dem Leistungsempfänger geltend zu machen.
(2) Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Kursdienstleistungen, bzw. Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, gibt es nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich–rechtlichen Kostenträgers. In diesem Fall ist der Leistungsempfänger der Hebamme gegenüber Selbstzahler. Selbstzahler sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme verpflichtet. Bei Selbstzahlern richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (BaWü) der Leistungserbringung. Für erbrachte Leistungen können neben einer Schlussrechnung auch Zwischenrechnungen erstellt werden. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Berichtigung von Fehlern bleiben vorbehalten. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§ 7 Terminvereinbarungen
Mit der Hebamme vereinbarte Termine sind wahrzunehmen. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Hebamme mitzuteilen. Für unentschuldigte, nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in Höhe des Kassensatzes/der vereinbarten Vergütung an. Verspätet sich die Kundin zur vereinbarten Behandlung oder Beratung, wird die Zeit ab der vereinbarten Behandlungs-/ Beratungszeit berechnet. Die Hebamme stellt der Kundin die Zeit ab dem vereinbarten Zeitpunkt in Rechnung.
§ 8 Aufzeichnungen und Datenschutz
(1) Dokumentationsunterlagen und sonstige Aufzeichnungen sind Eigentum der Hebamme.
(2) Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Herausgabe der Originalunterlagen. Das Recht des Leistungsempfängers oder eines von ihm Beauftragten auf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. auf Überlassung von Kopien auf seine Kosten und die Auskunftspflicht der zuständigen Hebamme bleiben unberührt.
(3) Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz, der Schweigepflicht und des Sozialgeheimnisses. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Haftung
(1) Für eingebrachte Sachen, die in der Obhut des Leistungsempfängers bleiben, haftet die Hebamme nur bei von ihr zu vertretendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; das gleiche gilt bei Verlust und Beschädigung von Geld und Wertsachen, die in den Räumlichkeiten der Hebamme aufbewahrt wurden.
(2) Haftungsansprüche wegen Verlustes und Beschädigung von Geld und Wertsachen müssen unverzüglich bzw. spätestens innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erlangung der Kenntnis von dem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltend gemacht werden.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragspartner eine Regelung zu finden, die dem verfolgten Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Tabea Kübler, Hauffweg 2, 71686 Remseck, Tel.: 01573 8817525, Mail: hebamme.tk@gmx.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Hebamme Tabea Kübler, Hauffweg 2, 71686 Remseck oder per E-Mail hebamme.tk@gmx.net
Beispiel zum Widerrufen einer vertraglichen Vereinbarung:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Ihnen die Hebamme alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hebamme eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hebamme dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und ich mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren.
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